Abmeldung

Wegzug innerhalb der Schweiz

Wenn Sie in der Gemeinde Oberentfelden Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz aufgeben, sind Sie dazu verpflichtet, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten abzumelden.

Melden Sie sich bequem unter e-Umzug ab. Mit der e-Umzugsmeldung erledigen Sie Ihre Ab- und Anmeldung gleichzeitig.

Falls Sie Ihre Abmeldung nicht per e-Umzug vornehmen können, bitten wir Sie mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen oder für die Abmeldung persönlich vorzusprechen.

Für die persönliche Abmeldung benötigen wir die Meldebestätigung oder einen amtlichen Ausweis (Pass/Identitätskarte).

Wegzug ins Ausland

Melden Sie sich, wenn immer möglich, frühzeitig (mindestens 2 Monate vorher) am Schalter der Einwohnerdienste sowie bei der Abteilung Steuern. Die Abmeldung ins Ausland hat zwingend persönlich zu erfolgen (Online-Abmeldung nicht möglich). 

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen/Angaben: 

  • Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein: amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis im Original
  • Genaues Wegzugsdatum
  • Wegzugsadresse 
     

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.