Wegzug innerhalb der Schweiz
Wenn Sie in der Gemeinde Oberentfelden Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz aufgeben, sind Sie dazu verpflichtet, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten abzumelden.
Melden Sie sich bequem unter e-Umzug ab. Mit der e-Umzugsmeldung erledigen Sie Ihre Ab- und Anmeldung gleichzeitig.
Falls Sie Ihre Abmeldung nicht per e-Umzug vornehmen können, bitten wir Sie mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen oder für die Abmeldung persönlich vorzusprechen.
Für die persönliche Abmeldung benötigen wir die Meldebestätigung oder einen amtlichen Ausweis (Pass/Identitätskarte).
Wegzug ins Ausland
Melden Sie sich, wenn immer möglich, frühzeitig (mindestens 2 Monate vorher) am Schalter der Einwohnerdienste sowie bei der Abteilung Steuern. Die Abmeldung ins Ausland hat zwingend persönlich zu erfolgen (Online-Abmeldung nicht möglich).
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen/Angaben:
- Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein: amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis im Original
- Genaues Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
