Baugesuche

Bauherrschaft
Spirk Helmut und Andrea, Rapsweg 15, 5036 Oberentfelden
Bauvorhaben
Ersatz Gasheizung, mit Luft-Wasser-Wärmepumpe, aussen aufgestellt
Parzelle Nr. 1995
Rapsweg 15
Öffentliche Auflage
30. Mai 2025 bis 30. Juni 2025

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Pétanque Club Entfelden, Sportplatz Schützenrain, 5036 Oberentfelden
Bauvorhaben
Erweiterung mit neuen Container und neue Pétanque Bahnen
Parzelle Nr. 2527 / 2528 (604)
Sportplatz Schützenrain
Öffentliche Auflage
23. Mai 2025 bis 23. Juni 2025

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Keep Style GmbH, Schinhuetweg 5, 5035 Unterentfelden
Bauvorhaben
Abbruch Einfamilienhaus Gebäude Nr. 843 und Neubau Wohn- und Geschäftshaus (Arealüberbauung)
Parzelle Nr. 1203
Aarauerstrasse 24
Zusatzbewilligungen

Kantonale Zustimmung

Öffentliche Auflage
9. Mai 2025 bis 10. Juni 2025

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Chillà Carlo, Sagimattstrasse 19, 5036 Oberentfelden
Bauvorhaben
Stützmauer erstellen
Parzelle Nr. 1760
Sagimattstrasse 19
Öffentliche Auflage
9. Mai 2025 bis 10. Juni 2025

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

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