Informationsveranstaltung Projekt VERAS
Der Gemeinderat Oberentfelden und die Abteilung Tiefbau des Departement Bau, Verkehr und Umwelt lädt die Bevölkerung zur Informationsveranstaltung zum Projekt VERAS (Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr) ein. Die Informationsveranstaltung findet am 20. September 2023 um 19.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses statt. Die Organisatoren freuen sich auf eine rege Teilnahme und eine interessante Informationsveranstaltung.
Beitritt Regionale Integrationsfachstelle Aarau
Im Rahmen des kantonalen Integrationsprogrammes werden gemeinsam mit den Gemeinden regionale Informations- und Beratungsstellen im Integrationsbereich aufgebaut. Eine zentrale Rolle in der Integrationsförderung als Verbundaufgabe spielen dabei die Regionale Integrationsfachstellen (RIF). Im Kanton Aargau wurden in den letzten Jahren 6 RIF-Regionen mit über 60 beteiligten Gemeinden aufgebaut. Die RIF haben sich als Drehscheibe für Information und Beratung, Vernetzung und Koordination der Freiwilligenarbeit etabliert. Zudem werden Grundlagen, Wissen, erfolgreiche Modelle und Projekte multipliziert, damit die gewünschte Breitenwirkung in den Regionen erreicht werden kann. Die Gemeinde Oberentfelden tritt per 1. Januar 2024 der Regionalen Integrationsfachstelle Aarau bei.
Erhöhung der Ausbildungsplätze auf der Verwaltung
Die Gemeindeverwaltung Oberentfelden bietet aktuell 4 Ausbildungsplätze zur Kauffrau/zum Kaufmann EFZ an. Die Auszubildenden besuchen während den 3 Bildungsjahren die Kanzlei (inkl. Einwohnerdienste), die Finanzverwaltung, das Steueramt und das Regionale Betreibungsamt. Nach interner Evaluation hat der Gemeinderat beschlossen, ab Sommer 2025 eine zusätzliche Ausbildungsstelle anzubieten. Ab 2025 werden die Sozialen Dienste als neue Ausbildungsabteilung eingebunden.
Abweisung Einbürgerungsgesuch
Die Gemeindeversammlung vom Mai 2014 übertrug dem Gemeinderat die Befugnis über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer zu entschieden. Nach eingehender Prüfung lehnte der Gemeinderat ein Einbürgerungsgesuch ab. Die Ablehnung erfolgte mangels Integration der gesuchstellenden Person. Gegen den Entscheid wurde beim Regierungsrat fristgerecht Beschwerde geführt. Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab und attestierte der Gemeinde eine rechtmässige Beurteilung des Einbürgerungsgesuchs, welche nicht zu beanstanden ist. Der Entscheid des Regierungsrates ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen.