DienstjubiläumUeli Zweifel
Der Gemeinderat gratuliert Ueli Zweifel herzlich zu seinem 10-jährigen Dienstjubiläum. Seit dem 1. März 2014 engagiert er sich bei den Sozialen Diensten. Wir danken ihm für seinen Einsatz für die Gemeinde Oberentfelden und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
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Drittmeldepflicht
Das kantonale Register- und Meldegesetz schreibt vor, dass Hauseigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen verpflichtet sind, den Einwohnerdiensten die Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern sowie Loginehmerinnen und Loginehmern zu melden. Mit der Drittmeldepflicht (www.drittmeldung.ch) können diese Meldungen online erfasst werden. Die Informationen werden automatisch an die zuständige Gemeinde weitergeleitet, sodass die Mutationen effizient und ohne Medienbrüche verarbeitet werden können. Alternativ ist auch eine schriftliche Meldung (einwohnerdienste@oberentfelden.ch) möglich. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- respektive Auszuges.
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Bereitstellen von Kehrichtsäcken
Wir bitten Sie die Kehrichtsäcke an den Abfuhrtagen frühestens ab 05.00 Uhr bis spätestens 07.00 Uhr und nicht bereits am Vorabend bereitzustellen. Durch Wildtiere aufgerissene Kehrichtsäcke stellen ein ernsthaftes hygienisches und ästhetisches Problem dar. Weitere Informationen entnehmen sie dem Entsorgungskalender. Bei Fragen steht der Werkhof (062 723 20 51) gerne zur Verfügung
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Hundekot aufheben
Hundehaltende haben die Verpflichtung den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen. Konkret muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen der Hundekot aufgenommen und in Abfallbehältern entsorgt werden. Die Gemeinde sorgt für ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet. Wird der Hund einer anderen Person anvertraut, hat die hundehaltende Person dafür zu sorgen, dass diese Person in der Lage ist, die Hundehalterpflichten wahrzunehmen.