Amtliche Publikationen

Mitteilung vom:
27.03.2025

Im vergangenen Jahr hatte eine Gruppe von Petitionären die Festlegung der Rückliefertarife für Photovoltaikstrom beim Gemeinderat Oberentfelden moniert. Der Gemeinderat hatte daraufhin das Gespräch mit einem Ausschuss gesucht. Im Februar 2025 wurde zu einem öffentlichen Austausch mit Experten zur Thematik Photovoltaikstrom eingeladen.

Der Gemeinderat hat sich seither intensiv mit der Thematik befasst, da er die Produktion von Solarstrom aus ökologischer Sicht weiterhin unterstützt und die Sicherstellung der zukünftigen Energieversorgung im Fokus hat. Wie beim Austausch im Februar 2025 angekündigt, wurde eine Arbeitsgruppe zur Energiethematik eingesetzt.

Inhaltlich bleibt der Gemeinderat bei seinem Entscheid, den Photovoltaiktarif für das Jahr 2025 wie angekündigt bei 9 Rappen pro Kilowattstunde zu belassen. Aus Sicht des Gemeinderats und der ihn beratenden Experten hat sich in der Ausgangslage seit der Festsetzung des Tarifs nichts geändert. Zudem wurde das Budget 2025, basierend auf dem festgesetzten Tarif, von der Gemeindeversammlung genehmigt. Der Antrag eines Votanten an der Gemeindeversammlung zur Erhöhung der Budgetposition für die Photovoltaikrücklieferpreise wurde von den anwesenden Stimmbürgern abgelehnt. Der Gemeinderat sieht sich daher auch demokratisch verpflichtet, den Preis in dieser Höhe zu belassen.

Für das Jahr 2026 stellt der Gemeinderat aber einen vom Mindestpreis (derzeit 3 Rappen pro Kilowattstunde) abweichenden Preis in Aussicht. Die Festlegung des Preises wird wie üblich in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen. Der Gemeinderat wird bei der Preisgestaltung die Möglichkeiten der Photovoltaikproduzenten, das Netz nicht zu stark zu belasten (z. B. durch Batterien) wie auch die Möglichkeiten der Gemeinde, den Photovoltaikstrom sinnvoll einzusetzen und zu verteilen, berücksichtigen.

Mitteilung vom:
26.03.2025

Digitale Baustelleninformation

Das Projekt «Sanierung Sagigut» umfasst die Erneuerung der Kanalisation, den Neubau von Elektroleitungen, den Ersatz der Wasserleitungen, die Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sowie Verlegungsarbeiten für eine Gasleitung. Aufgrund der umfangreichen Werkleitungserneuerungen wird anschliessend auch die Strasse Sagigut auf einer Länge von etwa 130 Meter neu erstellt.

Die Bauverwaltung hat eine Webseite mit allen relevanten Informationen zum Bauprojekt eingerichtet (Link zur Webseite). Die Informationen werden laufend aktualisiert und Bilder der Baustelle veröffentlicht. Weiter sind auf der Webseite Animationen zum Bauablauf sowie Karten mit den Verkehrsumleitungen verfügbar.

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Leinenpflicht fĂĽr Hunde

Im FrĂĽhling und FrĂĽhsommer sind Säugetiere, Vögel, Amphibien und Lurche mit der Geburt und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. In dieser äusserst sensiblen Zeitphase in der Natur braucht es zusätzlichen Schutz, damit die Artenvielfalt im Wald erhalten bleibt. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht fĂĽr Hunde.

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Hundetaxe

Die Rechnungen für das Hundesteuerjahr 2025 bis 2026 werden den Hundehaltern im Mai 2025 zugestellt. Die Hundetaxe wird mit Stichtag 30. April erhoben und beträgt wie bisher 120 Franken und ist für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes zu entrichten. Neue Hundehalter werden gebeten, ihren Hund jeweils innert 10 Tagen mit einer Kopie des Heimtierausweises persönlich bei den Einwohnerdiensten oder per Mail
(einwohnerdienste@oberentfelden.ch) anzumelden. Bei einem Halterwechsel oder Todesfall sind die Einwohnerdienste ebenfalls zu informieren. FĂĽr AuskĂĽnfte stehen die Einwohnerdienste (062 737 51 10) gerne zur VerfĂĽgung.

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Ausstellen von Identitätskarten und Pässen für Schweizer Staatsangehörige

Sie benötigen eine neue Identitätskarte?

Der Antrag für die neue Identitätskarte (ID) kann gegen Vorweisung der alten ID ohne Terminvereinbarung bei den Einwohnerdiensten gestellt werden (persönliche Vorsprache zwingend erforderlich). Das Foto wird kostenlos vor Ort erstellt. Physisch mitgebrachte Fotos können nicht verwendet werden. Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt maximal 10 Arbeitstage.

Die Gebühren für die neue Identitätskarte sind direkt am Schalter zu begleichen und betragen:

  • Fr. 70.-- fĂĽr Erwachsene

  • Fr. 35.-- fĂĽr Minderjährige


Sie benötigen einen neuen Pass?

Der Pass (Fr. 145.-- fĂĽr Erwachsene und Fr. 65.-- fĂĽr Minderjährige) oder das Kombiangebot (Fr. 158.-- fĂĽr Erwachsene und Fr. 78.-- fĂĽr Minderjährige), bestehend aus Pass und Identitätskarte, können ausschliesslich mit Terminvereinbarung beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden.


Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige sowie ein anderes Dokument zur Identifikation (z. B. FĂĽhrerausweis) zwingend vorzulegen.

Mitteilung vom:
25.03.2025

Am 23. März 2025 ist Ammann geb. Fuhrmann, Beate Elisabeth,  geboren am 26. September 1944, von Oberentfelden AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet am Donnerstag, 3. April 2025, um 14.00 Uhr, in der Katholischen Kirche Oberentfelden statt.

Mitteilung vom:
25.03.2025

Infolge „Waldputzete“ ist am Samstagvormittag, 5. April 2025 von 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr die Ortsverbindungsstrasse Oberentfelden - Schönenwerd in beiden Fahrtrichtungen fĂĽr jeglichen Verkehr gesperrt.

Die entsprechende Umleitung wird signalisiert. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

                                                                                                                                                   

         Die Bauverwaltung

Mitteilung vom:
25.03.2025

Am 24. März 2025 ist Bircher, Elisabeth, geboren am 7. Januar 1948, von KĂĽttigen AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
20.03.2025

Für die Amtsperiode 2026 bis 2029 stellen sich vier von fünf Ratsmitglieder der Wiederwahl. Vizeammann Petra Huckele (SP) wird auf eine erneute Kandidatur verzichten. Sie amtet seit Beginn der Amtsperiode 2014/2017 im Gemeinderat und bekleidet seit März 2018 das Amt als Vizeammann. Bevor Petra Huckele das Amt als Gemeinderätin antrat, war sie von 2006 bis 2013 Mitglied des Kreisschulates und dabei ab 2010 zusätzlich Mitglied des Kreisschulratsbüros. Weiter präsidierte sie die SP Oberentfelden von 2010 bis 2013.

Gemeindeammann Yvette Körber (SVP) ist seit Januar 2022 Mitglied des Gemeinderats und wurde per Oktober 2023 zur Frau Gemeindeammann gewählt. Hans-Peter Widmer (FDP) ist seit Januar 2014, Kevin Friker (SVP) seit Januar 2018 und Hans Schibli (FDP) seit Dezember 2023 Mitglied des Gemeinderats.

Yvette Körber stellt sich für die neue Amtsperiode zur Wiederwahl als Gemeindeammann. Von den amtierenden Ratsmitgliedern stellt sich Hans Schibli als Vizeammann zur Verfügung.

Der erste Wahlgang der kommunalen Gesamterneuterungswahlen für die Amtsperiode 2026 bis 2029 findet am 28. September 2025 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den 30. November 2025 angesetzt. Neben den Mitgliedern des Gemeinderats (einschliesslich Gemeindeammann und Vizeammann) werden fünf Mitglieder für die Finanzkommission, drei Mitglieder für die Steuerkommission sowie drei Mitglieder des Wahlbüros gewählt. Weiter sind ein Ersatzmitglied der Steuerkommission sowie drei Ersatzmitglieder des Wahlbüros zu wählen.

Mitteilung vom:
19.03.2025

Die Erfolgsrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Oberentfelden schloss mit einem AufwandĂĽberschuss von 368'964 Franken ab. Das Budget rechnete mit einem Minus von 909'869 Franken. 

Die Einkommens- und Vermögenssteuern verfehlten das Budget um 586'000 Franken. Der Vorjahresertrag konnte aber um 290'000 Franken ĂĽbertroffen werden. Unter BerĂĽcksichtigung der ereignisabhängigen Sondersteuern (Nachsteuern und Bussen, GrundstĂĽckgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern) wurde das Budget um 468'000 Franken verfehlt.  Der um ein Jahr verzögerte Austausch der Hardware in der Verwaltung, Mehrausgaben fĂĽr den baulichen Unterhalt der Verwaltungsliegenschaften, grössere Ausgaben im Bereich der Pflegefinanzierung und höhere Fremdkapitalzinsen belasteten die Erfolgsrechnung zusätzlich. Auch der Defizitanteil am Frei- und Hallenbad lag rund 156'000 Franken ĂĽber dem Budget. Dass das erwartete Defizit trotz dieser Mehrausgaben um einige Hunderttausend Franken tiefer ausfiel, ist den ausserordentlichen Erträgen im Bereich der Sozialen Dienste zu verdanken. Ausstehende Beiträge fĂĽr ausbezahlte materielle Hilfe an anerkannte FlĂĽchtlinge wurden beim Kanton geltend gemacht. Mit mehr als 4,3 Millionen Franken lagen diese RĂĽckerstattungen 1,4 Millionen Franken ĂĽber dem Budget. Weiter konnte die allgemeine materielle Hilfe dank Massnahmen der Sozialen Dienste gesenkt werden.

Die Investitionsausgaben der Einwohnergemeinde ohne die Eigenwirtschaftsbetriebe betrugen 9,2 Millionen Franken. Der Löwenanteil davon entfiel mit gut 8 Millionen Franken auf die Aufstockung des Oberstufenschulhauses und weitere 300'000 Franken wurden fĂĽr Schulmobiliar und eine Heizungssanierung ausgegeben. 687'000 Franken betrugen die Investitionen in das Gemeindehaus. Die Nettoinvestitionen der Einwohnergemeinde konnten nur zu rund 16,84 % mit eigenen Mitteln finanziert werden. Der Finanzierungsfehlbetrag betrug beinahe 7,6 Millionen Franken. Die Nettoschuld der Einwohnergemeinde hat sich dadurch von bisher 2,6 Millionen Franken auf 10,2 Millionen Franken erhöht. 

Wegen der Sanierung und der Aufstockung des Oberstufenschulhauses mussten mehrere Millionen Franken auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden. Per Ende 2024 bilanzierte die Einwohnergemeinde 34,5 Millionen Franken Schulden bei Kapitalgebern. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Zinsaufwand der kommenden Jahre.

Die Investitionsausgaben der Eigenwirtschaftsbetriebe beliefen sich insgesamt auf 1,24 Millionen Franken, davon 860'000 Franken zu Lasten der Abwasserbeseitigung.

Den dreistufigen Erfolgsausweis der Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe finden Sie bei den Downloads.

Mitteilung vom:
13.03.2025

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder ĂĽber den obigen QR-Code oder den folgenden Link:

digitale Baustelleninformation

 

Mitteilung vom:
03.03.2025

DienstjubiläumUeli Zweifel
Der Gemeinderat gratuliert Ueli Zweifel herzlich zu seinem 10-jährigen Dienstjubiläum. Seit dem 1. März 2014 engagiert er sich bei den Sozialen Diensten. Wir danken ihm für seinen Einsatz für die Gemeinde Oberentfelden und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

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Drittmeldepflicht
Das kantonale Register- und Meldegesetz schreibt vor, dass Hauseigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen verpflichtet sind, den Einwohnerdiensten die Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern sowie Loginehmerinnen und Loginehmern zu melden. Mit der Drittmeldepflicht (www.drittmeldung.ch) können diese Meldungen online erfasst werden. Die Informationen werden automatisch an die zuständige Gemeinde weitergeleitet, sodass die Mutationen effizient und ohne Medienbrüche verarbeitet werden können. Alternativ ist auch eine schriftliche Meldung (einwohnerdienste@oberentfelden.ch) möglich. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- respektive Auszuges.

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Bereitstellen von Kehrichtsäcken
Wir bitten Sie die Kehrichtsäcke an den Abfuhrtagen frühestens ab 05.00 Uhr bis spätestens 07.00 Uhr und nicht bereits am Vorabend bereitzustellen. Durch Wildtiere aufgerissene Kehrichtsäcke stellen ein ernsthaftes hygienisches und ästhetisches Problem dar. Weitere Informationen entnehmen sie dem Entsorgungskalender. Bei Fragen steht der Werkhof (062 723 20 51) gerne zur Verfügung

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Hundekot aufheben
Hundehaltende haben die Verpflichtung den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen. Konkret muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen der Hundekot aufgenommen und in Abfallbehältern entsorgt werden. Die Gemeinde sorgt für ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet. Wird der Hund einer anderen Person anvertraut, hat die hundehaltende Person dafür zu sorgen, dass diese Person in der Lage ist, die Hundehalterpflichten wahrzunehmen.

Mitteilung vom:
20.02.2025

Baustelleninfo Strassensperrung

Im folgenden Flyer finden Sie genauere Informationen zur Strassensperrung Suhrenmattstrasse / Binzmattweg.
 

Mitteilung vom:
11.02.2025

Zwischen dem 4. und 5. Februar 2025 ist Wettengl, Verena, geboren am 4. Oktober 1957, von Winterthur ZH, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
06.02.2025

Am 4. Februar 2025 ist Walther, Andreas, geboren am 5. September 1944, von Oberentfelden AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
03.02.2025

Am 2. Februar 2025 ist RĂĽsch, Margaritha, geboren am 7. April 1941, von Winterthur ZH / Speicher AR und Rothenburg LU, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
03.02.2025

Am 31. Januar 2025 ist Doll, Malgorzata, geboren am 8. Juni 1969, von Anniviers VS, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
29.01.2025

Am 24. Januar 2025 ist Milani, Italo geboren am 25. April 1938, von Oberentfelden AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
27.01.2025

Am 22. Januar 2025 ist Häseli, Anton,  geboren am 21. Oktober 1942, von Frick AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
22.01.2025

Im Februar 2025 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2024 sowie die provisorische Steuerrechnung 2025 zugestellt.

Steuererklärung 2024

Der Abgabetermin fĂĽr unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2025. Es sei zusätzlich auf Folgendes hingewiesen:

  • Das AusfĂĽllen der Steuererklärung mit EasyTax erfolgt in gewohnter Form. Die Deklarationsdaten aus dem Vorjahr können wie bisher importiert werden. Im Schlussdialog wird gefragt, ob die Steuererklärung ausgedruckt oder elektronisch ĂĽbermittelt werden soll. Werden die Unterlagen in gedruckter Form eingereicht, bitten wir Sie, die ausgefĂĽllte Steuererklärung und die Beilagen lose in den Hauptbogen zu legen. Die Verarbeitung ist fĂĽr das Steueramt einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder BĂĽro- und Heftklammern verwendet werden. Mit dem EasyTax2024 kann die ausgefĂĽllte Steuererklärung samt Beilagen in elektronischer Form an das zuständige Gemeindesteueramt ĂĽbermittelt werden. Bei der elektronischen Ăśbermittlung erfolgt kein Quittungsausdruck mehr. Bei vollständig elektronischer Ăśbermittlung sind dem Steueramt keine Unterlagen mehr einzureichen. Belege in Papierform können im Steuererklärungsbogen an das Gemeindesteueramt eingereicht werden (ohne Klarsichtmappen oder BĂĽro- und Heftklammern).
  • Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch ĂĽbers Internet beantragt werden.
  • Mit der Ă„nderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende GebĂĽhren fĂĽr Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. FĂĽr nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende MahngebĂĽhren erhoben:
    • 1. Mahnung Fr. 35.00
    • 2. Mahnung Fr. 50.00
    • Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine GebĂĽhren erhoben.
  • Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
  • FĂĽr Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt die Finanzverwaltung.


Provisorische Steuerrechnung 2025

Im Februar 2025 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2024 sowie die provisorische Steuerrechnung 2025 zugestellt.

Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes Pensum etc.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Steueramt unter 062 737 51 30 oder steueramt@oberentfelden.ch.

Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2025 bezahlen können, ist frĂĽhzeitig die Finanzverwaltung zu kontaktieren (finanzverwaltung@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. FĂĽr Ausstände ab dem 1. November 2025 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.

Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2025 zu hinterlegen, da diese Nummer jedes Jahr ändert.

Neubewertungen der Liegenschaften per 1. Januar 2025 

Per 1. Januar 2025 erfolgt die Neubewertung aller Liegenschaften auf einer aktuellen Wertbasis und mit einem neuen Bewertungsmodell. Dies hat Auswirkungen auf die provisorischen Steuerrechnungen 2025. 

Alle weiteren Informationen zur Neuschätzung und zur provisorischen Rechnungsstellung  2025 finden Sie unter folgendem Link:
Neubewertung der Liegenschaften - Kanton Aargau. 

 

Mitteilung vom:
21.01.2025

Dienstjubiläum Barbara Märki

Der Gemeinderat gratuliert Barbara Märki herzlich zum 10-jährigen Dienstjubiläum. Seit dem 1. Februar 2015 ist sie als Mitarbeiterin auf der Gemeindekanzlei tätig. Wir danken ihr für das Engagement für die Gemeinde Oberentfelden und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

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Kommunale Gesamterneuerungswahlen

Im Jahr 2025 stehen die kommunalen Gesamterneuerungswahlen fĂĽr die Amtsperiode 2026/2029 an. Gewählt werden der Gemeinderat (einschliesslich Gemeindeammann und Vizeammann), die Finanzkommission, die Steuerkommission (einschliesslich Ersatzmitglied) und das WahlbĂĽro (einschliesslich Ersatzmitglieder). Der Gemeinderat hat den 28. September 2025 fĂĽr den ersten Wahlgang und den 30. November 2025 fĂĽr einen möglichen zweiten Wahlgang festgelegt. Nähere Informationen folgen im FrĂĽhling 2025.

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Einwohnerstatistik

Die Gemeinde Oberentfelden zählte Ende Dezember 2024 total 8'983 Einwohnerinnen und Einwohner (2023: 8'973). Der Bevölkerungsanteil ohne Schweizer Bürgerrecht beläuft sich auf 37.7 % (2023: 36.8 %).

Mitteilung vom:
17.01.2025

Der Gemeinderat lädt zum angekündigten Informations- und Diskussionsabend zur Thematik der Rücklieferungstarife ein:

Wann:        Donnerstag, 13. Februar 2024 um 19.00 Uhr

Wo:           Sitzungszimmer 405 (4. Obergeschoss) im Gemeindehaus, Dorfstrasse 7


An diesem Abend werden Vertreter des Gemeinderats sowie Experten vor Ort sein, um offene Fragen und bestehende Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Strompreis umfassend zu erläutern und mit den Anwesenden zu diskutieren. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen und sich aktiv in den Austausch einzubringen.

Der Gemeinderat freut sich auf eine konstruktive Diskussion und bedankt sich fĂĽr das Interesse an dieser wichtigen Thematik.

Der Gemeinderat

Mitteilung vom:
16.01.2025

Am 15. Januar 2025 ist Anton Gretler, geboren am 9. September 1948, von Kallern AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis statt.
Die Abdankung findet am Freitag, 24. Januar 2025, 14.00 Uhr, in der katholischen Kirche St. Martin, Oberentfelden, statt.

Mitteilung vom:
19.12.2024

Der Gemeinderat hat sich im Anschluss an die Gemeindeversammlung, an der das Budget 2025 grossmehrheitlich genehmigt wurde, mit einem Ausschuss der Petitionäre betreffend Rücklieferungstarifen ausgetauscht. Dabei ging es insbesondere um die Frage der angemessenen Höhe der Entschädigung für die Rücklieferung (aktuell 9 Rappen pro Kilowattstunde für 2025), welche von den Petitionären angezweifelt wird.

Die nachhaltige Versorgung der Gemeinde mit insbesondere auch elektrischer Energie ist dem Gemeinderat wichtig. Des Weiteren ist für den Gemeinderat zentral, die Netzkosten – welche alle Bürgerinnen und Bürger zu tragen haben – weiterhin möglichst gering zu halten. Dies ist auch im Sinne des am 9. Juni 2024 vom Volk akzeptierten Strompakets. Entsprechend dankt der Gemeinderat all jenen, welche selber Energie erzeugen (durch Photovoltaik und andere Mittel) oder Energie zu höheren Kosten aus dem Erdinnern nutzen.

In Bezug auf die Photovoltaik-Stromproduktion hat der Gemeinderat die Situation nochmals eingehend diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dass die Rücklieferungstarife sowohl rechtlich als auch politisch eine komplexe Angelegenheit darstellen. Eine Anpassung der Tarife hätte zur Folge, dass das von der Gemeindeversammlung bewilligte Budget überschritten würde, was finanzrechtlich nicht zulässig ist, bzw. was – gemäss Auskunft des kantonalen Rechtsdienstes – eine nochmalige Traktandierung des Themas an einer Gemeindeversammlung mit einem Nachtragskredit zu Folge hätte.

Um offene Fragen und bestehende Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Strompreis zu klären, wird der Gemeinderat baldmöglichst nach den Festtagen einen weiteren Informations- und Diskussionsabend organisieren. Das Datum und der Veranstaltungsort werden anfangs Jahr kommuniziert. Gemeinderatsmitglieder sowie Experten werden vor Ort sein, um die Thematik umfassend zu erläutern und zu diskutieren. Sämtliche Interessierten sind herzlich zu diesem Anlass eingeladen.

Der Gemeinderat

Mitteilung vom:
24.10.2024

Sanierung Regenbecken 93, Oberentfelden

Genauere Informationen finden Sie in den unten aufgefĂĽhrten Dokumenten.

Mitteilung vom:
14.10.2024

Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren (Erstbeisetzung) werden im Jahr 2025 folgende Grabplätze aufgehoben:

Gemeinschaftsgräber aus den Jahren 1998 bis 1999

sowie ein Kindergrab aus dem Jahr 1999

Falls private Grabdenkmäler vorgängig geborgen werden sollen, können sich die Angehörigen bis am 31. Januar 2025 an die Bauverwaltung, 062 737 51 70 oder per Mail an bauverwaltung@oberentfelden.ch wenden. Urnen aus Gemeinschaftsgräber werden keine geborgen. Die Inschriften von der Grabplatte werden entfernt. Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Grabdenkmäler in das Eigentum der Gemeinde Oberentfelden.

Oberentfelden, 14. Oktober 2024

                                                                                                        Die Bauverwaltung

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

Ă–ffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.