Amtliche Publikationen

Mitteilung vom:
20.08.2026

Am 16. August 2026 ist Weber, Nelli geboren am 10. März 1946, von Gränichen AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
20.08.2026

Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; angemeldete Kandidaten 1. Wahlgang

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission wurden folgende Kandidaten angemeldet:

  • Kern Cyril Antonin Elvis, 1995, von Sissach BL, Baumgartenweg 5, neu (SP)
  • Richard Marc, 1976, von Wynau BE, Behmengut 2, neu (SVP)

Hinweis
Im 1. Wahlgang ist auch eine weitere, hier nicht aufgeführte Person wählbar. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberentfelden können gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).

Mitteilung vom:
20.08.2026

Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Nachmeldefrist 1. Wahlgang

Für die Ersatzwahl ist als einziger Kandidat angemeldet worden:

  • Valenti Salvatore, 1965, von Ehrendingen AG, Unterdorfstrasse 22, neu (EVP)

Gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte wird eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation, das heisst bis Dienstag, 25. August 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Sofern innert der Frist von fünf Tagen keine neuen Anmeldungen eingehen, werden die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Mitteilung vom:
19.08.2026

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen.

Ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, ist das Feuern aller Art verboten. Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art. Vom Feuerverbot ausgenommen sind lediglich Gas- und Elektrogrills.

Die Massnahme gilt bis auf Widerruf und dient dem Schutz der Bevölkerung sowie der Verhinderung von Wald- und Flurbränden.

Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, das Verbot konsequent einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mitteilung vom:
17.08.2026

Am 14. August 2026 ist Bugmann, Johann Stefan ("Boogie") geboren am 9. Januar 1952, von Döttingen AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
11.08.2026

Am 10. August 2026 ist Wellenberg, Adrian, geboren am 31. Januar 1966, von Schöftland AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
28.07.2026

Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.

Oberentfelden, 6. August 2026                                             Gemeinderat

Mitteilung vom:
28.07.2026

Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.

Oberentfelden, 28. Juli 2026                                             Gemeinderat

Mitteilung vom:
01.07.2026

Drohnen sind in Oberentfelden wie überall im Land immer häufiger anzutreffen. Der Gemeinderat informiert über die geltenden Vorschriften — sowohl für Drohnenbesitzerinnen und -besitzer als auch für die Bevölkerung, die von Drohnenflügen in ihrer Umgebung betroffen sein kann.

Voraussetzungen für private Drohnenpilotinnen und -piloten

Wer in der Schweiz eine Drohne betreibt, muss folgende Pflichten erfüllen:

  • Registrierung: Drohnenbetreiberinnen und -betreiber müssen sich über die Plattform dLIS des BAZL registrieren. Die dabei ausgestellte UAS-Betreibernummer ist dauerhaft und gut lesbar an der Drohne anzubringen. Ausgenommen sind lediglich Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder Sensoren.
  • Schulung und Prüfung: Für Drohnen ab 250 g ist ein Kompetenznachweis (Online-Schulung A1/A3 beim BAZL) obligatorisch. Drohnen unter 250 g sind ausgenommen; die freiwillige Schulung wird aber empfohlen.

  • Haftpflichtversicherung: Für Drohnen ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million gesetzlich vorgeschrieben.

  • Mindestalter: Der selbständige Betrieb einer Drohne ist ab 16 Jahren gestattet.

  • Remote ID (Fernidentifizierung): Während des gesamten Flugs muss die Fernidentifizierungsfunktion der Drohne aktiviert sein. Diese ermöglicht Behörden im Bedarfsfall die Identifikation des Betreibers.

Verhaltensregeln beim Fliegen

  • Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund; höher nur mit BAZL-Bewilligung

  • Drohne jederzeit in direkter Sichtweite halten (ohne technische Hilfsmittel)

  • Nicht über Menschenansammlungen fliegen

  • Bemannten Luftfahrzeugen ist jederzeit Vortritt zu gewähren

  • Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr) dürfen nicht behindert werden; bei Blaulichtorganisationen in der Nähe ist die Drohne unverzüglich zu landen

  • Vor jedem Flug Flugverbots- und Einschränkungszonen auf der offiziellen Drohnenkarte des Bundes prüfen

Kamera und Datenschutz: Rechte der Bevölkerung

Die meisten privaten Drohnen sind mit einer Kamera ausgerüstet. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie das Zivilgesetzbuch schützen die Bevölkerung vor unerlaubten Aufnahmen. Folgendes gilt:

  • Personen dürfen ohne ihr Einverständnis nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden.

  • Aufnahmen über private Grundstücke, Gärten oder Terrassen sind ohne Einwilligung der Eigentümerschaft unzulässig.

  • Wer sich durch eine Drohne unzulässig überwacht fühlt, kann dies bei der Kantonspolizei Aargau melden.

  • Drohnen mit Kamera müssen registriert sein, auch wenn sie unter 250 g wiegen.

Appell des Gemeinderats

Der Gemeinderat ruft alle Drohnenbesitzerinnen und -besitzer dazu auf, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Drohnen können Lärm verursachen, Tiere aufschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen — insbesondere wenn sie in Wohnquartieren, über Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen eingesetzt werden. Verantwortungsvolles Fliegen ist kein blosses Gebot der Vorschrift, sondern des nachbarschaftlichen Respekts.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen sowie die interaktive Karte mit allen Flugverbots- und Einschränkungszonen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL):

Mitteilung vom:
30.06.2026

Bitte helfen Sie mit, die immer knapper werdenden Grundwasserreserven zu schonen, und verzichten Sie auf folgende hohe Wasserverbräuche:

  • Bewässerung von privaten und öffentlichen Rasenflächen/Grünanlagen
  • Abspritzen von Plätzen
  • Waschen von Autos
  • Befüllen von Pools und Teichen
  • Häufiger Betrieb von Waschmaschinen und Geschirrspüler
    (nur volle Geräte betreiben)
  • Gartenbewässerungen wenn möglich mit Regenwasser ab Tanks bewässern
  • Allgemeiner umsichtiger Umgang im Haushalt bei der Körperpflege (kurze Duschen bevorzugen, kein unnötiges Baden)

Das Grundwasser ist nach wie vor nicht auf Erholungskurs und sinkt leider immer noch stark ab. Die hohen Verbrauchszahlen senken den Spiegel zurzeit wöchentlich um 10 cm. Der Quellwasserertrag ist stark rückläufig.

Bei zunehmend kritischem Wassermangel kann der Gemeinderat die vorgängig genannten Bezüge verbieten, die Wasserlieferung generell einschränken oder unterbrechen. Der Gemeinderat möchte jedoch möglichst lange von solchen Massnahmen absehen. Helfen Sie daher bitte mit, die Trinkwasserressourcen zu schonen.

Fazit: Wasser sparen ist in dieser Situation kein Verzicht auf Lebensqualität, sondern ein Akt der Solidarität und der Vernunft. Wenn alle mitziehen, lässt sich der wöchentliche Rückgang des Grundwasserspiegels drastisch bremsen

Wir bedanken uns für Ihren Beitrag in unser allem Interesse!

Der Gemeinderat

Mitteilung vom:
25.06.2026

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls vom 13. November 2025
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025
  3. Passation und Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2025
  4. Genehmigung der Kreditabrechnungen Sanierung Holzikergasse und Trennsystem
    Holzstrasse – Uerke
  5. Genehmigung des Verpflichtungskredits über CHF 9'300'000 für die Erstellung einer Zweifachsporthalle (Heimfall)

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimm­berechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeinde­kanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeinde­kanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. 

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2025

Oberentfelden, 25. Juni 2026                                                Gemeinderat

Mitteilung vom:
23.06.2026

Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls vom 16. Juni 2025
  2. Passation und Genehmigung der Rechnung 2025
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025
  4. Genehmigung des Budgets 2027

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimm­berechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeinde­kanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeinde­kanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. 

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2025

Oberentfelden, 25. Juni 2026                                                Gemeinderat

Mitteilung vom:
08.04.2026

In der Woche vom 13. April 2026 beginnen die Bauarbeiten zur Sanierung des Nelkenweges durch die Firma Valli AG Strassenbau aus Aarau. Mit dem genehmigten Verpflichtungskredit durch die Gemeindeversammlung wird die öffentliche Kanalisationsleitung gemäss den geltenden Normen neu erstellt. Die Technischen Betriebe erweitern das Elektrotrasse inklusiv Anschluss an die Trafostation Kindergarten. Ebenfalls wird die Wasserleitung gemäss den zu erwarteten Bedürfnissen angepasst. Das Versetzen der Randabschlüsse, der Einbau einer Heissmischtragdeckschicht und die Fertigstellungsarbeiten schliessen die Sanierungsarbeiten ca. Ende Oktober 2026 ab.

Vor und in der Zeit des „Äntenfestes“ werden die Bauarbeiten unterbrochen und die Baustelle wird vorübergehend geräumt. 

Während den Bauarbeiten sind keine Umleitungen zu erwarten, und der Zugang zu den privaten Liegenschaften wird, wenn möglich, immer gewährleistet sein. Für etwaige Unannehmlichkeiten und Lärmemissionen bitten die beauftragte Bauunternehmung und die Bauherrschaft um Verständnis.

Planung und Bau Oberentfelden

Mitteilung vom:
17.02.2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Steuererklärung 2025

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.

    Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Bereich Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig.
    Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen dem Bereich Steuern eingereicht werden. Die Verarbeitung ist einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden.
    Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich oder mit Dr. Tax auszufüllen und einzureichen.
  • Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragt werden.
  • Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
    • 1. Mahnung Fr. 35.00
    • 2. Mahnung Fr. 50.00
    • Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
  • Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
  • Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt den Bereich Finanzen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40).

Provisorische Steuerrechnung 2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.

Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.

Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

 

Mitteilung vom:
02.07.2025

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder über den obigen QR-Code oder den folgenden Link:

digitale Baustelleninformation

 

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.