Am 16. August 2026 ist Weber, Nelli geboren am 10. März 1946, von Gränichen AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.
Am 16. August 2026 ist Weber, Nelli geboren am 10. März 1946, von Gränichen AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.
Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; angemeldete Kandidaten 1. Wahlgang
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission wurden folgende Kandidaten angemeldet:
Hinweis
Im 1. Wahlgang ist auch eine weitere, hier nicht aufgeführte Person wählbar. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberentfelden können gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Nachmeldefrist 1. Wahlgang
Für die Ersatzwahl ist als einziger Kandidat angemeldet worden:
Valenti Salvatore, 1965, von Ehrendingen AG, Unterdorfstrasse 22, neu (EVP)
Gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte wird eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation, das heisst bis Dienstag, 25. August 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Sofern innert der Frist von fünf Tagen keine neuen Anmeldungen eingehen, werden die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen.
Ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, ist das Feuern aller Art verboten. Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art. Vom Feuerverbot ausgenommen sind lediglich Gas- und Elektrogrills.
Die Massnahme gilt bis auf Widerruf und dient dem Schutz der Bevölkerung sowie der Verhinderung von Wald- und Flurbränden.
Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, das Verbot konsequent einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Am 14. August 2026 ist Bugmann, Johann Stefan ("Boogie") geboren am 9. Januar 1952, von Döttingen AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.
Am 10. August 2026 ist Wellenberg, Adrian, geboren am 31. Januar 1966, von Schöftland AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.
Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
Oberentfelden, 6. August 2026 Gemeinderat
Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
Oberentfelden, 28. Juli 2026 Gemeinderat
Drohnen sind in Oberentfelden wie überall im Land immer häufiger anzutreffen. Der Gemeinderat informiert über die geltenden Vorschriften — sowohl für Drohnenbesitzerinnen und -besitzer als auch für die Bevölkerung, die von Drohnenflügen in ihrer Umgebung betroffen sein kann.
Voraussetzungen für private Drohnenpilotinnen und -piloten
Wer in der Schweiz eine Drohne betreibt, muss folgende Pflichten erfüllen:
Schulung und Prüfung: Für Drohnen ab 250 g ist ein Kompetenznachweis (Online-Schulung A1/A3 beim BAZL) obligatorisch. Drohnen unter 250 g sind ausgenommen; die freiwillige Schulung wird aber empfohlen.
Haftpflichtversicherung: Für Drohnen ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million gesetzlich vorgeschrieben.
Mindestalter: Der selbständige Betrieb einer Drohne ist ab 16 Jahren gestattet.
Remote ID (Fernidentifizierung): Während des gesamten Flugs muss die Fernidentifizierungsfunktion der Drohne aktiviert sein. Diese ermöglicht Behörden im Bedarfsfall die Identifikation des Betreibers.
Verhaltensregeln beim Fliegen
Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund; höher nur mit BAZL-Bewilligung
Drohne jederzeit in direkter Sichtweite halten (ohne technische Hilfsmittel)
Nicht über Menschenansammlungen fliegen
Bemannten Luftfahrzeugen ist jederzeit Vortritt zu gewähren
Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr) dürfen nicht behindert werden; bei Blaulichtorganisationen in der Nähe ist die Drohne unverzüglich zu landen
Vor jedem Flug Flugverbots- und Einschränkungszonen auf der offiziellen Drohnenkarte des Bundes prüfen
Kamera und Datenschutz: Rechte der Bevölkerung
Die meisten privaten Drohnen sind mit einer Kamera ausgerüstet. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie das Zivilgesetzbuch schützen die Bevölkerung vor unerlaubten Aufnahmen. Folgendes gilt:
Personen dürfen ohne ihr Einverständnis nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden.
Aufnahmen über private Grundstücke, Gärten oder Terrassen sind ohne Einwilligung der Eigentümerschaft unzulässig.
Wer sich durch eine Drohne unzulässig überwacht fühlt, kann dies bei der Kantonspolizei Aargau melden.
Drohnen mit Kamera müssen registriert sein, auch wenn sie unter 250 g wiegen.
Appell des Gemeinderats
Der Gemeinderat ruft alle Drohnenbesitzerinnen und -besitzer dazu auf, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Drohnen können Lärm verursachen, Tiere aufschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen — insbesondere wenn sie in Wohnquartieren, über Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen eingesetzt werden. Verantwortungsvolles Fliegen ist kein blosses Gebot der Vorschrift, sondern des nachbarschaftlichen Respekts.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen sowie die interaktive Karte mit allen Flugverbots- und Einschränkungszonen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL):
Flugregeln und Registrierung: https://www.bazl.admin.ch/de/flugregeln-drohnen
Drohnenkarte Schweiz: https://map.geo.admin.ch
Bitte helfen Sie mit, die immer knapper werdenden Grundwasserreserven zu schonen, und verzichten Sie auf folgende hohe Wasserverbräuche:
Das Grundwasser ist nach wie vor nicht auf Erholungskurs und sinkt leider immer noch stark ab. Die hohen Verbrauchszahlen senken den Spiegel zurzeit wöchentlich um 10 cm. Der Quellwasserertrag ist stark rückläufig.
Bei zunehmend kritischem Wassermangel kann der Gemeinderat die vorgängig genannten Bezüge verbieten, die Wasserlieferung generell einschränken oder unterbrechen. Der Gemeinderat möchte jedoch möglichst lange von solchen Massnahmen absehen. Helfen Sie daher bitte mit, die Trinkwasserressourcen zu schonen.
Fazit: Wasser sparen ist in dieser Situation kein Verzicht auf Lebensqualität, sondern ein Akt der Solidarität und der Vernunft. Wenn alle mitziehen, lässt sich der wöchentliche Rückgang des Grundwasserspiegels drastisch bremsen
Wir bedanken uns für Ihren Beitrag in unser allem Interesse!
Der Gemeinderat
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2025
Oberentfelden, 25. Juni 2026 Gemeinderat
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2025
Oberentfelden, 25. Juni 2026 Gemeinderat
In der Woche vom 13. April 2026 beginnen die Bauarbeiten zur Sanierung des Nelkenweges durch die Firma Valli AG Strassenbau aus Aarau. Mit dem genehmigten Verpflichtungskredit durch die Gemeindeversammlung wird die öffentliche Kanalisationsleitung gemäss den geltenden Normen neu erstellt. Die Technischen Betriebe erweitern das Elektrotrasse inklusiv Anschluss an die Trafostation Kindergarten. Ebenfalls wird die Wasserleitung gemäss den zu erwarteten Bedürfnissen angepasst. Das Versetzen der Randabschlüsse, der Einbau einer Heissmischtragdeckschicht und die Fertigstellungsarbeiten schliessen die Sanierungsarbeiten ca. Ende Oktober 2026 ab.
Vor und in der Zeit des „Äntenfestes“ werden die Bauarbeiten unterbrochen und die Baustelle wird vorübergehend geräumt.
Während den Bauarbeiten sind keine Umleitungen zu erwarten, und der Zugang zu den privaten Liegenschaften wird, wenn möglich, immer gewährleistet sein. Für etwaige Unannehmlichkeiten und Lärmemissionen bitten die beauftragte Bauunternehmung und die Bauherrschaft um Verständnis.
Planung und Bau Oberentfelden
Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Steuererklärung 2025
Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:
Provisorische Steuerrechnung 2026
Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.
Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.
Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder über den obigen QR-Code oder den folgenden Link:
digitale Baustelleninformation
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.