Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren (Erstbeisetzung) werden im Jahr 2025 folgende Grabplätze aufgehoben:
Gemeinschaftsgräber aus den Jahren 1998 bis 1999
sowie ein Kindergrab aus dem Jahr 1999
Falls private Grabdenkmäler vorgängig geborgen werden sollen, können sich die Angehörigen bis am 31. Januar 2025 an die Bauverwaltung, 062 737 51 70 oder per Mail an bauverwaltung@oberentfelden.ch wenden. Urnen aus Gemeinschaftsgräber werden keine geborgen. Die Inschriften von der Grabplatte werden entfernt. Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Grabdenkmäler in das Eigentum der Gemeinde Oberentfelden.
Oberentfelden, 14. Oktober 2024
Die Bauverwaltung