Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren (Erstbeisetzung) und bei Familiengräber nach 60 Jahren werden im Frühjahr 2027 (ab 1. März 2027) folgende Grabplätze aufgehoben:
- Urnengräber aus den Jahren 1998 bis 2003
- Erdgräber aus den Jahren 1998 bis 2001
- Familiengräber aus den Jahren 1947 und 1966
Falls private Grabdenkmäler vorgängig geborgen werden sollen, können sich die Angehörigen bis am 31. Januar 2027 bei dem Bereich Planung und Bau, 062 737 51 70 oder per Mail an planungundbau@oberentfelden wenden.
Urnen werden keine geborgen. Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Grabdenkmäler in das Eigentum der Gemeinde Oberentfelden.
Planung und Bau Oberentfelden
