Parzelle Nr. 1262 und Nr. 701
Rütiweg 6 und 8
Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten beim Bereich Planung und Bau im 2. Stock eingesehen werden.
