Anmeldung des Hundes:
Zur Führung der Hundekontrolle melden die Hundehaltenden das Halten eines mehr als drei Monaten alten Hundes.
Hunde müssen spätestens 10 Tage nach der Übernahme oder den Import durch den neuen Halter / die neue Halterin auf diesen/diese registriert werden. Dazu muss der neue Halter / die neue Halterin zur Gemeinde, um einen Account bei der Hundedatenbank Amicus zu beantragen. Mit den erhaltenen Zugangsdaten, dem Hund und dessen Heimtierausweis geht es dann in die tierärztliche Praxis, wo der Hund in Amicus registriert wird.
Wird ein Hund weggegeben oder stirbt, muss dies ebenfalls innert 10 Tagen bei der Gemeinde und bei Amicus gemeldet werden.
Hundetaxe:
Die Hundetaxe beträgt pro Jahr Fr. 120.– und wird im Monat Mai mit Stichtag 30. April erhoben.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des Veterinärdienstes des Kantons Aargau.
