Neue Identitätskarte mit Chip: Freie Wahl und unterschiedliche Antragsstellen

Mitteilung vom
29.10.2026

Ab dem 2. November 2026 steht Schweizerinnen und Schweizern eine zusätzliche Ausweisvariante zur Verfügung: die biometrische Identitätskarte. Sie ergänzt die bisherige Karte ohne Chip. Beide Varianten kosten gleich viel. Ob die neue Ausführung bezogen wird, bleibt freiwillig.

Wie beim biometrischen Schweizer Pass enthält der Chip ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke. Diese Ausstattung erhöht den Schutz vor Fälschungen und Manipulationen.


Wo wird die Identitätskarte beantragt?

Im Kanton Aargau ist für die biometrische Identitätskarte ausschliesslich das Ausweiszentrum Aargau zuständig. Der Antrag und die Terminvereinbarung erfolgen online oder telefonisch. Das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke werden vor Ort erfasst. Die Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.


Welche Variante eignet sich?

Für Reisen innerhalb der EU empfiehlt der Bund die biometrische Identitätskarte. Wer seine Identität ausschliesslich durch Vorweisen der Karte in der Schweiz nachweisen möchte, kann weiterhin die Ausführung ohne Chip nutzen.

Gemäss der vorgeschlagenen Regelung in den Bilateralen III sollen Identitätskarten ohne Chip, die vor Einführung der neuen Variante ausgestellt wurden, bis zu ihrem Ablaufdatum für EU-Reisen gültig bleiben. Bei Erwachsenen beträgt die Gültigkeitsdauer höchstens zehn Jahre.

Die biometrische Identitätskarte ist ein physischer Ausweis und ein Reisedokument. Sie ist von der E-ID zu unterscheiden: Diese dient dem Identitätsnachweis in der digitalen Welt und kann nicht als Reisedokument verwendet werden.

Weitere Informationen und ein Erklärvideo zu den beiden Kartenvarianten sind unter www.schweizerpass.ch verfügbar.

 

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