Aktuelles

Mitteilung vom:
06.03.2026

Genauere Informationen finden Sie hier: 

Mitteilung vom:
05.03.2026

Dienstjubiläum von Dominic Blattner

Der Gemeinderat gratuliert Dominic Blattner, dem Leiter des Regionalen Betreibungsamts, herzlich zu seinem 25-jährigen Dienstjubiläum. Seit dem 1. März 2004 ist er für die Gemeinde Oberentfelden tätig. Bereits von 1990 bis 1993 absolvierte er seine Berufsbildung bei der Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat dankt ihm für die langjährige Tätigkeit und sein Engagement zugunsten der Gemeinde und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.

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Einwohnerstatistik

Die Gemeinde Oberentfelden zählte Ende Dezember 2025 total 9'107 Einwohnerinnen und Einwohner (2024: 8'973). Der Bevölkerungsanteil ohne Schweizer Bürgerrecht beläuft sich auf 38.1 % (2024: 37.7 %).

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Leinenpflicht für Hunde

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand im Kanton Aargau die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.

Die Regelung schützt Wildtiere während der sensiblen Brut- und Setzzeit vor Störungen. Frei laufende Hunde können Jungtiere gefährden oder Wildtiere in Stress versetzen – auch ohne direkten Kontakt.

Die Gemeinde bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um konsequente Einhaltung der Vorschriften und um Rücksichtnahme gegenüber Natur und Wildtieren.

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Ausstellen von Identitätskarten und Pässen für Schweizer Staatsangehörige

Der Antrag für die neue Identitätskarte (ID) kann gegen Vorweisung der alten ID ohne Terminvereinbarung bei den Einwohnerdiensten gestellt werden (persönliche Vorsprache zwingend). Das Foto wird kostenlos vor Ort erstellt. Physisch mitgebrachte Fotos können nicht verwendet werden. Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt maximal 10 Arbeitstage.

Die Gebühren für die neue Identitätskarte sind direkt am Schalter zu begleichen und betragen CHF 70.00 für Erwachsene bzw. CHF 35.00 für Minderjährige.

Der Pass (CHF 145.00 für Erwachsene bzw. CHF 65.00 für Minderjährige) oder das Kombiangebot (CHF 158.00 bzw. CHF 78.00), bestehend aus Pass und Identitätskarte, können beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden (Terminvereinbarung notwendig).

Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige sowie ein anderes Dokument zur Identifikation (z. B. Führerausweis) zwingend vorzulegen.

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Drittmeldepflicht

Das kantonale Register- und Meldegesetz schreibt vor, dass Hauseigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen verpflichtet sind, den Einwohnerdiensten die Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern sowie Loginehmerinnen und Loginehmern zu melden. Mit der Drittmeldepflicht (www.drittmeldung.ch) können diese Meldungen online erfasst werden. Die Informationen werden automatisch an die zuständige Gemeinde weitergeleitet, sodass die Mutationen effizient und ohne Medienbrüche verarbeitet werden können. Alternativ ist auch eine schriftliche Meldung (einwohnerdienste@oberentfelden.ch) möglich. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- respektive Auszuges.

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Mitteilung vom:
04.03.2026

Der Gemeinderat Oberentfelden hat am 26. August 2024 den Rückspeisetarif für das Jahr 2025 auf 9 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) festgelegt. Der Rückspeisetarif ist die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der in das Netz der Technischen Betriebe Oberentfelden (TBO) eingespeist wird.

An der Gemeindeversammlung vom 7. November 2024 wurde ein Antrag abgelehnt, das Budget 2025 der TBO so anzupassen, dass ein Rückspeisetarif von 30.5 Rp./kWh vergütet worden wäre.

Gegen den festgelegten Tarif von 9 Rp./kWh wurde bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Beschwerde erhoben. Die ElCom hiess die Beschwerde eines Photovoltaikanlagenbetreibers aus dem Versorgungsgebiet der TBO gut. Für den Beschwerdeführer resultiert daraus eine zusätzliche Vergütung im Umfang von mehreren hundert Franken. Der Gemeinderat kann den Entscheid an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.

Grundlage für die Festsetzung der Vergütung von eingespeistem Photovoltaikstrom bildet Art. 15 des im Jahr 2025 anwendbaren Energiegesetzes. Danach legt der Netzbetreiber den Rückspeisetarif fest. Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Angemessenheit des Tarifs, kann die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) angerufen werden, welche eine verbindliche Verfügung erlässt.

Im Jahr 2025 wurde in Oberentfelden einzig ein entsprechendes Verfahren bei der ElCom eingeleitet. Weitere Gesuche oder rechtsgültige Bevollmächtigungen anderer Anlagenbetreiberinnen und -betreiber lagen in diesem Verfahren nicht vor. Der Entscheid für die höhere Vergütung entfaltet daher nur unmittelbar Wirkung für die am Verfahren beteiligte Person.

Für den Gemeinderat war bei seinem Entscheid insbesondere die rechtliche Ausgangslage massgebend. Der Entscheid der ElCom liess in Bezug auf die im Verfahren zentrale Frage der «vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität» gewisse Rechtsfragen offen. Dies wurde auch durch einen beigezogenen spezialisierten Rechtsanwalt bestätigt.

Ein Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht mit anschliessender möglicher Beurteilung durch das Bundesgericht hätte zur weiteren Klärung dieser Rechtsfrage beitragen können. Der Gemeinderat erachtete ein solches Vorgehen jedoch als nicht verhältnismässig.

Der Entscheid der ElCom betrifft unmittelbar das Jahr 2025. Selbst ein Grundsatzentscheid höherer Instanzen hätte daher primär zeitlich begrenzte Auswirkungen gehabt. Zudem wäre ein Weiterzug mit erheblichem zusätzlichem Aufwand verbunden gewesen, insbesondere durch vertiefte fachliche Abklärungen zur Preiszusammensetzung des von der IWB bezogenen Stroms.

Unter Abwägung von Aufwand, Kosten und der begrenzten Tragweite des Entscheids beschloss der Gemeinderat, auf die Ergreifung eines Rechtsmittels zu verzichten.

Wie ausgeführt, entfaltet der Entscheid der ElCom nur eine unmittelbare Wirkung gegenüber der am Verfahren beteiligten Person. Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen, die keine Beschwerde eingereicht haben, hätten daraus grundsätzlich keinen direkten Anspruch auf eine Nachvergütung ableiten können.

Der Gemeinderat hat jedoch gestützt auf eine Gesamtbeurteilung sowie im Interesse der Gleichbehandlung und zur Vermeidung weiterer Verfahren entschieden, die höhere Vergütung allen betroffenen Anlagenbetreiberinnen und -betreibern für das Jahr 2025 zu gewähren.

Die betroffenen Personen werden durch die Technischen Betriebe Oberentfelden (TBO) schriftlich kontaktiert.

Die daraus resultierenden Mehrkosten werden in der Jahresrechnung 2026 der TBO berücksichtigt. Sie wirken sich in den Jahren 2027 bis 2029 auf die Stromtarife aus.

Mitteilung vom:
17.02.2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Steuererklärung 2025

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.

    Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Bereich Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig.
    Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen dem Bereich Steuern eingereicht werden. Die Verarbeitung ist einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden.
    Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich oder mit Dr. Tax auszufüllen und einzureichen.
  • Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragt werden.
  • Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
    • 1. Mahnung Fr. 35.00
    • 2. Mahnung Fr. 50.00
    • Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
  • Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
  • Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt den Bereich Finanzen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40).

Provisorische Steuerrechnung 2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.

Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.

Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

 

Mitteilung vom:
17.02.2026

Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch

Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.

Genauere Informationen zur Anmeldung mit AGOV finden Sie hier.

Mitteilung vom:
16.02.2026

Der Gemeinderat Oberentfelden hat sich im Rahmen seiner laufenden Standortbestimmung mit den aktuellen Entwicklungen in der Region befasst. Dazu gehört auch die Kenntnisnahme des Detailkonzepts aus dem Fusionsprojekts «zäme wachse» von Unterentfelden und Aarau. Diese Einordnung bestätigt den Gemeinderat in seiner Einschätzung, dass Oberentfelden heute eigenständig, leistungsfähig und gut auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet ist.

Der Gemeinderat blickt deshalb zuversichtlich in die Zukunft und hält klar an der Eigenständigkeit von Oberentfelden fest. Die Gemeinde verfügt über stabile Strukturen, eine hohe Lebensqualität sowie eine solide finanzielle Basis. Der erfreuliche Steuerabschluss unterstreicht die verantwortungsvolle Finanzpolitik und schafft die Grundlage für kommende Aufgaben.

Mit dem sanierten und aufgestockten Oberstufenschulhaus konnte ein zentrales Infrastrukturprojekt erfolgreich abgeschlossen werden. Gleichzeitig investiert Oberentfelden gezielt in den Werterhalt und die Weiterentwicklung gemeindeeigener Liegenschaften. Entsprechende, zukunftsgerichtete Investitionen wurden von der letzten Einwohnergemeindeversammlung bewilligt und stärken die Gemeinde nachhaltig. Auch der geplante Standort der Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales (BFGS) in Oberentfelden bietet für die Gemeinde neue Chancen.


Oberentfelden zeichnet sich zudem durch ein aktives Vereinsleben, ein vielfältiges Angebot für alle Generationen sowie eine attraktive Lage im regionalen Umfeld aus. Diese Faktoren bilden zusammen eine tragfähige Grundlage für eine selbstständige und erfolgreiche Weiterentwicklung der Gemeinde.

Das neu zusammengesetzte Gemeinderatsgremium hat sich rasch eingearbeitet. In den kommenden Wochen wird die Legislaturplanung erarbeitet, welche die strategischen Schwerpunkte der Ratsarbeit festlegt. Der Gemeinderat freut sich darauf, diese Aufgaben engagiert und im Interesse der Bevölkerung wahrzunehmen.

Im Rahmen von Fokus 5036 lädt der Gemeinderat die Bevölkerung sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Vereinen und weiteren Organisationen zu einer Bevölkerungsveranstaltung ein. Ziel der Veranstaltung ist der offene Austausch über aktuelle Themen und die zukünftige Entwicklung von Oberentfelden.

Die Veranstaltung findet am 30. April 2026 um 19.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses statt. Weitere Informationen folgen.

Mitteilung vom:
29.01.2026

Weitere Informationen betreffend Bauarbeiten an der Gerbegasse finden Sie im angefügten Dokument.

 

Mitteilung vom:
28.01.2026

Dienstjubiläum Monica Ernst

Der Gemeinderat gratuliert Monica Ernst zum 40-jährigen Dienstjubiläum. Seit dem 1. Januar 1986 ist sie für die Gemeinde Oberentfelden tätig. Der Gemeinderat dankt ihr für die langjährige Zusammenarbeit und wünscht ihr weiterhin alles Gute.

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Smart Service Portal für Dienstleistungen und Bestellungen nutzen

Einwohnerinnen und Einwohner können zahlreiche Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und des Kantons bequem online erledigen – rund um die Uhr und unabhängig von den Öffnungszeiten. Möglich macht dies das Smart Service Portal des Kantons Aargau, das den Zugang zur digitalen Verwaltung einfach und sicher gestaltet.

Über das Smart Service Portal lassen sich Dokumente wie Betreibungsregisterauszüge oder Wohnsitzbestätigungen unkompliziert online bestellen. Zudem können Sie beispielsweise jederzeit die aktuellen Salden Ihrer Kantons-, Gemeindesteuern und direkten Bundessteuer für alle Steuerjahre und Steuerarten einsehen. Auch Zuzüge, Wegzüge und Adressänderungen und weitere Behördengänge lassen sich in wenigen Minuten digital erledigen. Kostenpflichtige Dokumente und Dienstleistungen können bequem direkt online bezahlt werden.

Das Portal ist unter www.ag.ch/de/smartserviceportal erreichbar und erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Mit dem persönlichen Login erhalten Bürgerinnen und Bürger sicheren Zugriff auf ihre Daten und die angebotenen Dienstleistungen.

Mit dem Smart Service Portal wird ein deutliches Zeichen für eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung gesetzt. Die digitale Transformation bringt Vorteile sowohl für die Bevölkerung als auch für die Verwaltung: Anträge werden schneller bearbeitet und Abläufe können effizienter gestaltet werden.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, das Smart Service Portal zu nutzen und die vielfältigen Onlinedienste zu entdecken.

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Informationen zur Steuererklärung 2025 und der provisorischen Steuerrechnung 2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.


Steuererklärung 2025

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.

    Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Bereich Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig.

    Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen dem Bereich Steuern eingereicht werden. Die Verarbeitung ist einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden.

    Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich oder mit Dr. Tax auszufüllen und einzureichen.

  • Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragt werden.
  • Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
    • 1. Mahnung Fr. 35.00
    • 2. Mahnung Fr. 50.00
    • Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
  • Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
  • Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt den Bereich Finanzen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40).


Provisorische Steuerrechnung 2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.

Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.

Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

Mitteilung vom:
23.12.2025

Oberentfelden ist eine dynamisch wachsende Gemeinde mit rund 9'000 Einwohnern. Die Gemeinde liegt südlich von Aarau und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und dem nahen Autobahnanschluss gut erreichbar.


Hier finden Sie alle offenen Stellen der Gemeinde Oberentfelden (inkl. Lehrstellen). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson des jeweiligen Inserats.

Mitteilung vom:
22.12.2025

Der neu zusammengesetzte Gemeinderat hat sich zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Dabei wurden die Ressorts innerhalb des Gemeinderats sowie die Delegationen in Verbände, Vereine und Kommissionen festgelegt. Mit dieser Aufgabenzuteilung schafft der Gemeinderat klare Zuständigkeiten für die neue Legislatur.


Gemeindeammann Yvette Körber

Verwaltung / Kanzlei / Informatik / Repräsentation / Industrie und Gewerbe / Tiefbau / Entsorgung / Werkhof / Friedhof / Verkehr / öffentlicher Verkehr / Sicherheit / Zentrumsplanung / Raumplanung 


Vizeammann Hans Schibli

Technische Betriebe / Elektrizitäts- und Wasserversorgung / Kabelfernsehen / Gasversorgung / Energiebeauftragter / Wärmeverbund / Kultur und Sport / Frei- und Hallenbad / Vereine / Feste / Veranstaltungen / Bibliothek 


Gemeinderat Hans-Peter Widmer

Finanzen / Steuern / Versicherungen / Inventurwesen / Personal / Liegenschaften der Einwohnergemeinde / Bürgerrecht / Wahlbüro


Gemeinderat Kevin Friker

Bildung / Jugend / Hochbau, Bau- und Feuerpolizei / Bau- und Nutzungsordnung / Natur, Umwelt und Gewässer / Umweltschutz inkl. Altlasten / Ortsbürgergemeinde inkl. Liegenschaften


Gemeinderat Hans Jürg Tschannen

Soziales / Sozialhilfe / Asylwesen / Gesellschaft / Frühförderung / Gesundheit / Alter / 
Altersheim / Bestattungswesen

 

Die Ratsmitglieder wurden wie folgt in Verbände, Vereine und Kommissionen delegiert:

Gemeindeammann Yvette Körber

  • Planungsverband aarau regio
  • Agglomerationsprogramm Aareland
  • Gemeindeverband Feuerwehr Entfelden-Muhen
  • Abwasserverband Aarau und Umgebung
  • Gemeindeverband für Kehrichtbeseitigung Region Aarau-Lenzburg GEKAL
  • Vorstand Regionale Bevölkerungs- und Zivilschutzkommission


Vizeammann Hans Schibli

  • Kommission der Technischen Betriebe
  • Grundwasserverband Suhrental
  • Verwaltung der Genossenschaft Frei- und Hallenbad


Gemeinderat Hans-Peter Widmer

  • Gemeindeverband Feuerwehr Entfelden-Muhen
  • Einbürgerungsdelegation
  • Gemeindeverband Schiessanlage Obertel, Suhr


Gemeinderat Kevin Friker

  • Naturschutzkommission
  • Schulvorstand
  • Landwirtschaftskommission aarau regio
  • Waldwirtschaftsverband
  • Begleitkommission Sondermülldeponie SMDK
  • Ortsbürgerverband Aargau
  • Begleitkommission Hochwasserschutz
  • Verein Jugendarbeit Entfelden
  • Netzwerk Jugend


Gemeinderat Hans Jürg Tschannen

  • Stiftungsrat Altersheim
  • Mütter- und Väterberatung des Bezirks Aarau
  • Spitex Suhrental Plus
  • Gemeindeverband Lindenfeld
  • Regionale Ehe- und Paarberatungsstelle
  • Verein Schuldenberatung Aargau-Solothurn
  • Einbürgerungsdelegation
  • Schulvorstand


Mit der neuen Ressort- und Delegationsverteilung stellt der Gemeinderat die Weichen für eine engagierte und wirkungsvolle Gemeindearbeit in den kommenden vier Jahren. Er freut sich auf den Dialog mit der Bevölkerung sowie auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den verschiedenen Institutionen, Organisationen und Vereinen zum Wohle der Gemeinde.

Mitteilung vom:
20.11.2025

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 13. November 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls vom 13. Juni 2025
  2. Genehmigung des Stromversorgungsreglements
  3. Genehmigung des Kredits von CHF 650'000 für die Sanierung des Nelkenwegs
  4. Genehmigung des Verkaufs der Parzelle Nr. 644 zum Preis von CHF 1'400'000 an die Walti Bau & Garten AG
  5. Genehmigung des Kredits von CHF 1'900'000 für die Sanierung und den Umbau des alten Gemeindehauses
  6. Genehmigung des Kredits von CHF 1'900'000 für die Sanierung und den Umbau der Liegenschaft Dorfstrasse 5
  7. Genehmigung des Budgets 2026 mit einem Steuerfuss von 113 %

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimm­berechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeinde­kanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeinde­kanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 22. Dezember 2025

Oberentfelden, 20. November 2025                                     Gemeinderat

Mitteilung vom:
15.10.2025

Das Budget 2026 rechnet bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 113 % mit einem Ertragsüberschuss von 992'220 Franken. Dieses gute Ergebnis kann dank der alle vier Jahre vorgeschriebenen Neubewertung der Liegenschaften des Finanzvermögens erzielt werden. Die budgetierten Neubewertungen wirken sich mit 4'289'270 Franken positiv auf das Ergebnis der Erfolgsrechnung aus. Klammert man die Effekte der Neubewertung aus, würde ein Aufwandüberschuss von 3,29 Millionen Franken resultieren.

Im nächsten Jahr erhält Oberentfelden mit knapp 5 Millionen Franken eine erheblich höhere Zahlung aus dem kantonalen Finanzausgleich. Der zugesicherte Beitrag liegt rund 1,5 Millionen Franken über der Vorjahreszahlung. Davon entfallen fast 1,1 Millionen Franken auf den Mindestausstattungsanteil. Dieser wird ausgeschüttet, wenn eine Gemeinde trotz des Steuerkraftausgleichs nicht das festgelegte minimale Ressourcenniveau erreicht. Diese Regelung gewährleistet, dass alle Gemeinden im Kanton Aargau über genügend Mittel verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

Die sehr angespannte finanzielle Situation von Oberentfelden zeigt sich deutlich mit dem prognostizierten Minus von fast 4 Millionen Franken in der betrieblichen Tätigkeit. Die gebundenen, nicht beeinflussbaren Ausgaben steigen von Jahr zu Jahr an und schränken den Handlungsspielraum sehr stark ein. Beispielsweise müssen für die Pflegekosten im ambulanten und stationären Bereich mittlerweile 1,7 Millionen Franken budgetiert werden. Dies ist innerhalb der letzten sieben Jahren eine Steigerung um 700'000 Franken. Ein weiteres Beispiel sind die vom Kanton verrechneten Restkosten für Sonderschulung und Heimaufenthalte. Diese belaufen sich im Jahr 2026 auf mehr als 2,5 Millionen Franken. Seit dem Jahr 2020 haben sich diese um 640'000 Franken, also einen Drittel, erhöht.

Der Gesamtumsatz der Erfolgsrechnung beläuft sich auf 57,1 Millionen Franken. Der budgetierte Fiskalertrag liegt mit total 21 Millionen Franken knapp über dem Ertrag des Jahres 2023, jedoch 420'000 Franken unter dem Budget des Jahres 2025. Der betriebliche Aufwand beträgt neu 37,4 Millionen Franken und steigt um 1,6 Millionen Franken. Die Investitionen der Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe belaufen sich auf 2'180'000 Franken. Davon sollen 1,9 Millionen Franken in das alte Gemeindehaus an der Aarauerstrasse investiert werden. Dafür wird der Gemeindeversammlung ein Projekt für die Sanierung, den Umbau und den Ausbau des Dachgeschosses zur Abstimmung vorgelegt. Ein weiterer Kredit über ebenfalls 1,9 Millionen Franken wird für die Sanierung und den Umbau der Liegenschaft an der Dorfstrasse 5 beantragt. Diese Ausgaben betreffen das Finanzvermögen der Gemeinde und haben lediglich Auswirkungen auf die Bilanz der Gemeinde. Mit den beiden Ausbauprojekten wird das Ziel verfolgt, aus dem Immobilienportfolio der Gemeinde grössere und angemessene Erträge zu erwirtschaften. 

Mitteilung vom:
08.10.2025

Im Zusammenhang mit den laufenden Sanierungsarbeiten im Gebiet «Sagigut» wird auch die öffentliche Beleuchtung teilweise erneuert. Aus technischen Gründen muss die bestehende Beleuchtung während der Arbeiten zeitweise ausser Betrieb genommen werden.

Die Abschaltung erfolgt ab Dienstag, 8. Oktober 2025 und wird einige Tage in Anspruch nehmen.

Die Technischen Betriebe bitten die Bevölkerung um Verständnis für die vorübergehende Einschränkung und dankt für die Rücksichtnahme. Bei Fragen stehen die Technischen Betriebe gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:
03.10.2025

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung sowie weitere Interessierte zur Informationsveranstaltung vom Donnerstag, 30. Oktober 2025, um 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses ein. An dieser Veranstaltung informiert der Gemeinderat über die Traktanden der bevorstehenden Einwohnergemeindeversammlung sowie über weitere aktuelle Themen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme.

Mitteilung vom:
02.07.2025

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder über den obigen QR-Code oder den folgenden Link:

digitale Baustelleninformation

 

Mitteilung vom:
27.06.2025

Im Rahmen der laufenden Fusionsabklärungen zwischen Aarau und Unterentfelden nimmt Gemeindeammann Yvette Körber in einem Gespräch mit der Aargauer Zeitung Stellung. 

Mitteilung vom:
18.06.2025

Der Gemeinderat Oberentfelden hat vom publizierten Grobkonzept des Zusammenschlussprojektes der Stadt Aarau und der Gemeinde Unterentfelden Kenntnis genommen. Er stellt klar, dass der Gemeinderat nicht an der Erarbeitung des Konzepts mitgewirkt hat.

Der Gemeinderat hält fest, dass das Grobkonzept in verschiedenen Bereichen davon ausgeht, dass die bisherigen Strukturen – zumindest «vorderhand», wie im Konzept beschrieben – erhalten bleiben sollen. Dieser Wunsch der Fusionsgemeinden wird im weiteren Vorgehen berücksichtigt.

Bei einem allfälligen Zusammenschluss der Stadt Aarau und der Gemeinde Unterentfelden wird sich die Ausgangslage für die Gemeinde Oberentfelden ändern. Der Gemeinderat ist derzeit in der Erarbeitung der strategischen Positionierung. Es werden zu den für Oberentfelden relevanten Bereiche verschiedene Szenarien geprüft. Der Gemeinderat äussert sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht zu den Teilbereichen des Grobkonzepts. Bisher hat sich der Gemeinderat zweimal mit der Projektsteuerung getroffen. Ende August 2025 findet das nächste Treffen statt.

Damit der Gemeinderat die Bevölkerung laufend und transparent informieren kann, wurde auf der Gemeindewebseite der Bereich «Fokus 5036» eingerichtet.

Der Gemeinderat

Mitteilung vom:
26.05.2025

Die Gemeindeversammlung vom 7. November 2024 hat für die Sanierung des Guldiweg einen Verpflichtungskredit genehmigt. Nun werden die Arbeiten ab Anfangs Juni bis etwa Ende November 2025 umgesetzt. Die Bauarbeiten beginnen am Rütiweg und werden in einem ersten Schritt bis zum Drillweg ausgeführt. Anschliessend folgt das Teilstück Drillweg bis Lättweg und zum Abschluss vom Lättweg bis zur Schweizergasse. 

Nach der erstellen der Werkleitungen (Wasserleitung, Elektrotrasse, öffentliche Beleuchtung) wird der Strassenbau in Angriff genommen. Ziel ist, dass die Bauarbeiten mit den Belagsarbeiten bis Ende November abgeschlossen sind.

Da die örtlichen Gegebenheiten sehr beengt sind und für die Anstösser mit Behinderungen zu rechnen ist, bittet die Bauverwaltung darum, die Baustelle grosszügig zu umfahren. Die Zufahrten zum Guldiweg werden je nach Baufortschritt mit einer Sackgasse Signalisation beschildert. 

Die Bauunternehmung, die Bauleitung und die Bauherrschaft bedanken sich bei den Betroffenen für ihr Verständnis und entschuldigen sich für die allfällig entstehenden Unannehmlichkeiten.

Mitteilung vom:
20.02.2025

Baustelleninfo Strassensperrung

Im folgenden Flyer finden Sie genauere Informationen zur Strassensperrung Suhrenmattstrasse / Binzmattweg.
 

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.