Die Bezahlung der Steuern muss zwingend mit dem codierten Einzahlungsschein erfolgen, ansonsten kann die korrekte Verbuchung Ihrer Zahlung nicht gewährleistet werden. Bei Verlust dieses Einzahlungsscheines können bei der Finanzverwaltung neue Einzahlungsscheine angefordert werden. Die codierten Einzahlungsscheine können nur für das jeweilige Steuerjahr verwendet werden
Hinweis: Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzverwaltung.