Kindesschutz
Liegt eine Kindswohlgefährdung vor und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe, dann errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht Aarau) eine Beistandschaft für das betroffene Kind und ernennt dem Kind einen Beistand.
Erwachsenenschutz
Kommt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht Aarau) zum Schluss, dass bei einer erwachsenen Person ein Schwächezustand vorliegt, welcher einen Schutzbedarf ausweist, dann errichtet sie für diese eine Beistandschaft (massgeschneidert) und betraut den Beistand mit den notwendigen Aufgaben.
Solche Beistandschaften werden von MitarbeiterInnen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Sozialen Dienste geführt.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie eine Person kennen, welche aus Ihrer Sicht Unterstützung benötigt ?
Melden Sie sich telefonisch bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht Aarau, 062 836 56 36) oder reichen Sie sogleich eine schriftliche Gefährdungsmeldung mit dem offiziellen Formular (siehe unter Links) ein.