Öffentliche Auflage Velofahren abseits von Waldstrassen (nachteilige Nutzung von Waldareal) in den Gemeinden Gränichen, Suhr, Muhen und Oberentfelden

Mitteilung vom
11.04.2025

Gesuchsteller: Swiss Cycling MTB Trainingsstützpunkt Aargau

Öffentliche Auflage: 17. April 2025 bis 19. Mai 2025

Gesuch für das nichtmotorisierte Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen 
(nachteilige Nutzung von Waldareal) gemäss § 23 der Verordnung zum Waldgesetz 
des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998.

Während der obenstehenden Frist liegen die Gesuchsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Bauverwaltung Oberentfelden im 2. Stock auf. Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. 

Gegen die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Oberentfelden schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Oberentfelden, 11. April 2025

                                                                                                        Die Bauverwaltung

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

Öffnungszeiten

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Freitag
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