Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung ein Gesuch um Zahlungsaufschub oder ein Gesuch um Ratenzahlungen zu stellen. Der Verzugszins bleibt auch bei einer Stundung oder bei Ratenzahlungen bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Eine Stundung ist mit dem kantonalen Formular "Stundungsgesuch fĂĽr Kantons- und Gemeindesteuern" bei der Finanzverwaltung zu beantragen. FĂĽr Ratenzahlungen wenden Sie sich bitte per Telefon (062 737 51 40) oder Mail (finanzverwaltung@oberentfelden.ch) direkt an die Finanzverwaltung.