Amtliche Publikationen

Mitteilung vom:
08.10.2026

Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren (Erstbeisetzung) und bei Familiengräber nach 60 Jahren werden im Frühjahr 2027 (ab 1. März 2027) folgende Grabplätze aufgehoben:

  • Urnengräber aus den Jahren 1998 bis 2003
  • Erdgräber aus den Jahren 1998 bis 2001
  • Familiengräber aus den Jahren 1947 und 1966

Falls private Grabdenkmäler vorgängig geborgen werden sollen, können sich die Angehörigen bis am 31. Januar 2027 bei dem Bereich Planung und Bau, 062 737 51 70 oder per Mail an planungundbau@oberentfelden wenden.

Urnen werden keine geborgen. Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Grabdenkmäler in das Eigentum der Gemeinde Oberentfelden.

 

Planung und Bau Oberentfelden

Mitteilung vom:
08.10.2026

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung sowie weitere Interessierte zur Informationsveranstaltung vom Donnerstag, 29. Oktober 2026, um 19.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses ein. An dieser Veranstaltung informiert der Gemeinderat über die Traktanden der bevorstehenden Einwohnergemeindeversammlung sowie über weitere aktuelle Themen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme.

Mitteilung vom:
07.10.2026

Ab Montag, 12. Oktober 2026, werden im Strassenabschnitt Kirchfeldweg 25 bis 31 und in der Hohrainstrasse bei der Liegenschaft Kirchfeldweg 25 die Bauarbeiten im Rahmen des Netzanpassungsprojekts wieder aufgenommen. Die Arbeiten werden durch die Valli AG Strassenbau, Buchs, sowie die AEW Energie AG, Lenzburg, ausgeführt.

Das Ziel des Projekts ist die Anpassung des Stromnetzes, um den Neubau Kirchfeldweg 26 a/b zu erschliessen. Gleichzeitig werden Rohranlagen erstellt, um weitere, nicht zum Projekt gehörende Liegenschaften künftig sternförmig an die neue Elektroverteilkabine anzuschliessen.

Der Zugang zu den Liegenschaften bleibt für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Personenwagen nach Möglichkeit gewährleistet. Aufgrund mehrerer notwendiger Strassengräben ist die Durchfahrt im Abschnitt Kirchfeldweg 25 bis 31 jedoch nur im Einbahnverkehr möglich. Bitte beachten Sie dazu den Verkehrsführungsplan.

Stromunterbrüche (maximal 4 Stunden pro Hausanschluss) sind jeweils etappenweise vom 26. bis 31. Oktober 2026 vorgesehen. Die betroffenen Haushalte werden rechtzeitig mittels Karteneinwurf in die Briefkästen oder persönlich informiert. Der Abschluss der Arbeiten ist derzeit für Ende November 2026 vorgesehen. Witterungsbedingte Verzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.

Die Technischen Betriebe Oberentfelden danken für Ihr das Verständnis und bemühen sich, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Technische Betriebe Oberentfelden

 


Bitte beachten Sie, dass die Signalisation baufortschrittsbedingt laufend angepasst wird.

Mitteilung vom:
02.10.2026

Der Stimmbevölkerung werden an der Einwohnergemeindeversammlung folgende Geschäfte zur Beschlussfassung unterbreitet:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026

  2. Sanierung Birkenweg; Verpflichtungskredit von CHF 1'110'000

  3. Genereller Entwässerungsplan (GEP) 2. Generation; Verpflichtungskredit von CHF 500'000

  4. Infrastrukturerneuerung im Rahmen des Wärmeverbunds Entfelden, Los 2; Verpflichtungskredit von CHF 7'634'000

  5. Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die frühe Sprachförderung

  6. Budget 2027 mit Steuerfuss

  7. Kurzinformationen

  8. Verschiedenes und Umfrage

Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung sowie sämtliche Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften liegen 14 Tage vor der Versammlung während der Bürozeit bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.


Informationsveranstaltung 

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung sowie weitere Interessierte zur Informationsveranstaltung vom Donnerstag, 29. Oktober 2026, um 19.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses ein. An dieser Veranstaltung informiert der Gemeinderat über die Traktanden der bevorstehenden Einwohnergemeindeversammlung sowie über weitere aktuelle Themen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme.

Mitteilung vom:
21.09.2026

Am 12. September 2026 fand in Oberentfelden erstmals der Aargauer Familientag statt. Rund 1'000 Personen besuchten im Verlauf des Tages den Anlass auf dem Schulareal Isegüetli.

Insgesamt 25 Institutionen gestalteten ein vielfältiges Angebot für die ganze Familie. Der Familientag schuf Raum für Begegnungen und ermöglichte einen niederschwelligen Zugang zu lokalen Bildungs-, Freizeit-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Ein attraktives Bühnenprogramm mit Musik und Tanz sowie verschiedene Verpflegungsmöglichkeiten rundeten den Anlass ab.

Mit dem Familientag machte die Gemeinde Oberentfelden aktive Familienpolitik unmittelbar erlebbar. Die gewonnenen Erfahrungen und Rückmeldungen liefern wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der kommunalen Familienpolitik.

Die Gemeinde Oberentfelden dankt allen Mitwirkenden und Unterstützenden sowie dem Kanton Aargau, die mit ihrem Engagement zum Gelingen des Familientags beigetragen haben.

 

 

Mitteilung vom:
01.07.2026

Drohnen sind in Oberentfelden wie überall im Land immer häufiger anzutreffen. Der Gemeinderat informiert über die geltenden Vorschriften — sowohl für Drohnenbesitzerinnen und -besitzer als auch für die Bevölkerung, die von Drohnenflügen in ihrer Umgebung betroffen sein kann.

Voraussetzungen für private Drohnenpilotinnen und -piloten

Wer in der Schweiz eine Drohne betreibt, muss folgende Pflichten erfüllen:

  • Registrierung: Drohnenbetreiberinnen und -betreiber müssen sich über die Plattform dLIS des BAZL registrieren. Die dabei ausgestellte UAS-Betreibernummer ist dauerhaft und gut lesbar an der Drohne anzubringen. Ausgenommen sind lediglich Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder Sensoren.
  • Schulung und Prüfung: Für Drohnen ab 250 g ist ein Kompetenznachweis (Online-Schulung A1/A3 beim BAZL) obligatorisch. Drohnen unter 250 g sind ausgenommen; die freiwillige Schulung wird aber empfohlen.

  • Haftpflichtversicherung: Für Drohnen ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million gesetzlich vorgeschrieben.

  • Mindestalter: Der selbständige Betrieb einer Drohne ist ab 16 Jahren gestattet.

  • Remote ID (Fernidentifizierung): Während des gesamten Flugs muss die Fernidentifizierungsfunktion der Drohne aktiviert sein. Diese ermöglicht Behörden im Bedarfsfall die Identifikation des Betreibers.

Verhaltensregeln beim Fliegen

  • Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund; höher nur mit BAZL-Bewilligung

  • Drohne jederzeit in direkter Sichtweite halten (ohne technische Hilfsmittel)

  • Nicht über Menschenansammlungen fliegen

  • Bemannten Luftfahrzeugen ist jederzeit Vortritt zu gewähren

  • Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr) dürfen nicht behindert werden; bei Blaulichtorganisationen in der Nähe ist die Drohne unverzüglich zu landen

  • Vor jedem Flug Flugverbots- und Einschränkungszonen auf der offiziellen Drohnenkarte des Bundes prüfen

Kamera und Datenschutz: Rechte der Bevölkerung

Die meisten privaten Drohnen sind mit einer Kamera ausgerüstet. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie das Zivilgesetzbuch schützen die Bevölkerung vor unerlaubten Aufnahmen. Folgendes gilt:

  • Personen dürfen ohne ihr Einverständnis nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden.

  • Aufnahmen über private Grundstücke, Gärten oder Terrassen sind ohne Einwilligung der Eigentümerschaft unzulässig.

  • Wer sich durch eine Drohne unzulässig überwacht fühlt, kann dies bei der Kantonspolizei Aargau melden.

  • Drohnen mit Kamera müssen registriert sein, auch wenn sie unter 250 g wiegen.

Appell des Gemeinderats

Der Gemeinderat ruft alle Drohnenbesitzerinnen und -besitzer dazu auf, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Drohnen können Lärm verursachen, Tiere aufschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen — insbesondere wenn sie in Wohnquartieren, über Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen eingesetzt werden. Verantwortungsvolles Fliegen ist kein blosses Gebot der Vorschrift, sondern des nachbarschaftlichen Respekts.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen sowie die interaktive Karte mit allen Flugverbots- und Einschränkungszonen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL):

Mitteilung vom:
08.04.2026

In der Woche vom 13. April 2026 beginnen die Bauarbeiten zur Sanierung des Nelkenweges durch die Firma Valli AG Strassenbau aus Aarau. Mit dem genehmigten Verpflichtungskredit durch die Gemeindeversammlung wird die öffentliche Kanalisationsleitung gemäss den geltenden Normen neu erstellt. Die Technischen Betriebe erweitern das Elektrotrasse inklusiv Anschluss an die Trafostation Kindergarten. Ebenfalls wird die Wasserleitung gemäss den zu erwarteten Bedürfnissen angepasst. Das Versetzen der Randabschlüsse, der Einbau einer Heissmischtragdeckschicht und die Fertigstellungsarbeiten schliessen die Sanierungsarbeiten ca. Ende Oktober 2026 ab.

Vor und in der Zeit des „Äntenfestes“ werden die Bauarbeiten unterbrochen und die Baustelle wird vorübergehend geräumt. 

Während den Bauarbeiten sind keine Umleitungen zu erwarten, und der Zugang zu den privaten Liegenschaften wird, wenn möglich, immer gewährleistet sein. Für etwaige Unannehmlichkeiten und Lärmemissionen bitten die beauftragte Bauunternehmung und die Bauherrschaft um Verständnis.

Planung und Bau Oberentfelden

Mitteilung vom:
17.02.2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Steuererklärung 2025

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.

    Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Bereich Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig.
    Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen dem Bereich Steuern eingereicht werden. Die Verarbeitung ist einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden.
    Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich oder mit Dr. Tax auszufüllen und einzureichen.
  • Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragt werden.
  • Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
    • 1. Mahnung Fr. 35.00
    • 2. Mahnung Fr. 50.00
    • Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
  • Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
  • Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt den Bereich Finanzen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40).

Provisorische Steuerrechnung 2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.

Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.

Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

 

Mitteilung vom:
02.07.2025

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder über den obigen QR-Code oder den folgenden Link:

digitale Baustelleninformation

 

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.