Die entsprechenden Daten können als Broschüre bei der Finanzverwaltung bestellt werden.
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Budget 2018 Erfolgsrechnung Ortsbürgergemeinde
Die Bezahlung der Steuern muss zwingend mit dem codierten Einzahlungsschein erfolgen, ansonsten kann die korrekte Verbuchung Ihrer Zahlung nicht gewährleistet werden. Bei Verlust dieses Einzahlungsscheines können bei der Finanzverwaltung neue Einzahlungsscheine angefordert werden. Die codierten Einzahlungsscheine können nur für das jeweilige Steuerjahr verwendet werden
Hinweis: Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzverwaltung.
Auf dem Smart Service Portal können Sie jederzeit Ihr Steuerkonto (Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern) einsehen. Tätigen Sie im Steuerkonto Zahlungen und prüfen Sie Guthaben – alles online, papierlos und rund um die Uhr. Hier gelangen Sie zum Service. Bei Fragen zum Smart Service Portal steht Ihnen ein Kontaktformular der Fachstelle Smart Services Aargau zur Verfügung.
Alternativ kann der Steuerauszug mittels untenstehendem Formular bei der Finanzverwaltung bestellt werden. Den Auszug erhalten Sie per Post. Hinweis: Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzverwaltung.
Im Februar werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung des vergangenen Jahres sowie die provisorische Steuerrechnung des aktuellen Jahres zugestellt.
Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes Pensum etc.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Steueramt unter 062 737 51 30 oder steueramt@oberentfelden.ch.
Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober bezahlen können, ist frühzeitig die Finanzverwaltung zu kontaktieren (finanzverwaltung@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden.
Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer zu hinterlegen, da diese Nummer jedes Jahr ändert.
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Die entsprechenden Daten können als Broschüre bei der Finanzverwaltung bestellt werden.
Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung ein Gesuch um Zahlungsaufschub oder ein Gesuch um Ratenzahlung zu stellen. Der Verzugszins bleibt auch bei einer Stundung oder bei Ratenzahlungen bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung ein Gesuch um Zahlungsaufschub oder ein Gesuch um Ratenzahlungen zu stellen. Der Verzugszins bleibt auch bei einer Stundung oder bei Ratenzahlungen bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Eine Stundung ist mit dem kantonalen Formular "Stundungsgesuch für Kantons- und Gemeindesteuern" bei der Finanzverwaltung zu beantragen. Für Ratenzahlungen wenden Sie sich bitte per Telefon (062 737 51 40) oder Mail (finanzverwaltung@oberentfelden.ch) direkt an die Finanzverwaltung.